Sie haben Fahrerflucht begangen?
Ihnen wird “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen? Jetzt droht wegen Fahrerflucht Strafe in Form von Geldstrafe oder schlimmstenfalls sogar Freiheitsstrafe (bis zu 3 Jahren). Außerdem ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten. Aber nicht nur das: Auch Ihre Haftpflichtversicherung macht Ärger und droht mit Regress.
In dieser Situation sollten Sie nicht ohne Anwalt sein! Gerade der Tatbestand “Unfallflucht” weist einige Besonderheiten auf und die Aussichten für eine erfolgreiche Strafverteidigung sind in aller Regel gut.
Mit mir als erfahrener Strafverteidigerin, die als Fachanwältin auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, haben Sie die besten Chancen, straffrei aus der Sache herauszukommen oder zumindest die negativen Rechtsfolgen (Geldstrafe, Führerscheinentzug) erheblich abzumildern.
Lassen Sie sich beraten!
Aller Anfang ist leicht! Rufen Sie einfach an oder schildern Sie mir Ihren Fall online. Sie erhalten von mir eine fundierte Empfehlung für das weitere Vorgehen und meine Einschätzung der Erfolgsaussichten in Ihrem Fall. Nur wenn Sie das überzeugt, beauftragen Sie mich mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen.
→ Jetzt Kontakt aufnehmen
→ mehr zu meiner Person

