• Ich mache Ver­kehrs­recht seit mehr als 20 Jah­ren.”

    Hoch spe­zia­li­sier­te Fach­an­wäl­tin in Ber­lin

Sie haben Fah­rer­flucht began­gen?

Ihnen wird “Uner­laub­tes Ent­fer­nen vom Unfall­ort” gemäß § 142 Straf­ge­setz­buch (StGB) vor­ge­wor­fen? Jetzt droht wegen Fah­rer­flucht Stra­fe in Form von Geld­stra­fe oder schlimms­ten­falls sogar Frei­heits­stra­fe (bis zu 3 Jah­ren). Außer­dem ist die Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis zu befürch­ten. Aber nicht nur das: Auch Ihre Haft­pflicht­ver­si­che­rung macht Ärger und droht mit Regress.

In die­ser Situa­ti­on soll­ten Sie nicht ohne Anwalt sein! Gera­de der Tat­be­stand “Unfall­flucht” weist eini­ge Beson­der­hei­ten auf und die Aus­sich­ten für eine erfolg­rei­che Straf­ver­tei­di­gung sind in aller Regel gut.

Mit mir als erfah­re­ner Straf­ver­tei­di­ge­rin, die als Fach­an­wäl­tin auf das Ver­kehrs­recht spe­zia­li­siert ist, haben Sie die bes­ten Chan­cen, straf­frei aus der Sache her­aus­zu­kom­men oder zumin­dest die nega­ti­ven Rechts­fol­gen (Geld­stra­fe, Füh­rer­schein­ent­zug) erheb­lich abzu­mil­dern.

Las­sen Sie sich bera­ten!

Aller Anfang ist leicht! Rufen Sie ein­fach an oder schil­dern Sie mir Ihren Fall online. Sie erhal­ten von mir eine fun­dier­te Emp­feh­lung für das wei­te­re Vor­ge­hen und mei­ne Ein­schät­zung der Erfolgs­aus­sich­ten in Ihrem Fall. Nur wenn Sie das über­zeugt, beauf­tra­gen Sie mich mit der Ver­tre­tung Ihrer recht­li­chen Inter­es­sen.
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Ich kon­zen­trie­re mich als Fach­an­wäl­tin für Ver­kehrs­recht auf Ver­kehrs­un­fäl­le, Ver­si­che­rungs­recht, Buß­geld und spe­zi­ell die Fah­rer­flucht. Damit beschäf­ti­ge mich schon seit mehr als 20 Jah­ren – Sie pro­fi­tie­ren von mei­ner Erfah­rung aus meh­re­ren Tau­send Fäl­len.
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Fül­len Sie das For­mu­lar aus und spre­chen Sie mit der Fach­an­wäl­tin über die Erfolgs­aus­sich­ten in Ihrem spe­zi­el­len Fall – Sie bekom­men kon­kre­te Emp­feh­lun­gen für das wei­te­re Vor­ge­hen.

Fah­rer­flucht

Sie kön­nen Ihre Vor­la­dung jetzt von der Fach­an­wäl­tin über­prü­fen las­sen.

→ Sie spre­chen dann mit der Anwäl­tin und erhal­ten eine Ein­schät­zung der Erfolgs­aus­sich­ten in Ihrer Sache sowie wert­vol­le Hin­wei­se für das wei­te­re Vor­ge­hen.

Hin­weis: Ihre Daten wer­den mit dem For­mu­lar ver­schlüs­selt über­tra­gen. Die Anwäl­tin und sämt­li­che Mit­ar­bei­ter der Kanz­lei sind gesetz­lich zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet.

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Oder rufen Sie ein­fach an:

030 887 151 59

Mon­tag bis Frei­tag
von 9:00 bis 17:00 Uhr

Rechts­an­wäl­tin
Andrea Arnold

Gie­se­b­recht­str. 11
10629 Ber­lin

Andrea Arnold

Rechts­an­wäl­tin in Ber­lin
Fach­an­wäl­tin für Ver­kehrs­recht

Erfah­rung im Ver­kehrs­recht seit mehr als 20 Jah­ren

Als Fach­an­wäl­tin kon­zen­trie­re ich mich ganz auf das Ver­kehrs­recht und habe mich beson­ders spe­zia­li­siert auf Ver­kehrs­un­fall­sa­chen, Buß­geld­ver­fah­ren und Ver­kehrs­straf­ver­fah­ren – vor allem Straf­ver­fah­ren wegen fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung und Unfall­flucht.

Ein wei­te­rer Schwer­punkt mei­ner Tätig­keit ist das Ver­si­che­rungs­recht. Ich ver­tre­te nicht nur betrof­fe­ne Ver­kehrs­teil­neh­mer, son­dern bin seit Jahr­zehn­ten auch für ver­schie­de­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rer tätig und habe Erfah­rung aus Tau­sen­den von Rechts­strei­tig­kei­ten. D. h. ich ken­ne bei­de Sei­ten sehr gut und weiß genau, wie die Gegen­sei­te tickt. So kann ich z. B. bei Strei­tig­kei­ten mit der Ver­si­che­rung sehr zuver­läs­sig die Risi­ken abschät­zen, ob eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung mög­lich ist. Das spart enorm Zeit und mini­miert die Kos­ten.

Ich schät­ze an mei­nem Beruf beson­ders den Kon­takt zu mei­nen Man­dan­ten. Mein Kanz­lei habe ich so orga­ni­siert, dass mei­ne Man­dan­ten mich gut errei­chen und immer direkt mit mir spre­chen kön­nen. Bin ich gera­de ander­wei­tig im Gespräch oder vor Gericht, rufe ich schnellst­mög­lich zurück.

Rechts­an­wäl­tin
Andrea Arnold

Gie­se­b­recht­str. 11
10629 Ber­lin

Ihr Recht als Ver­kehrs­teil­neh­mer

Ihnen wird ein Feh­ler­ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr vor­ge­wor­fen? Dann soll­ten Sie sich nie zu  vor­schnel­len Äuße­run­gen oder gar Schuld­ein­ge­ständ­nis­sen hin­rei­ßen las­sen – nicht gegen­über dem Unfall­geg­ner, nicht gegen­über der Ver­si­che­rung und schon gar nicht gegen­über Poli­zei, Staats­an­walt­schaft oder den Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den.

Es lohnt sich immer, zuerst anwalt­li­chen Rat ein­zu­ho­len!

Als Beschul­dig­ter haben Sie das Recht zu Schwei­gen und müs­sen sich selbst (und Ihre Ange­hö­ri­gen) nicht belas­ten. Im Ein­zel­fall kann ein Geständ­nis die bes­te Opti­on sein – oft ist das aber genau ver­kehrt und führt zu sehr belas­ten­den Kon­se­quen­zen, die ver­meid­bar gewe­sen wären.

Als erfah­re­ne, auf Ver­kehrs­sa­chen spe­zia­li­sier­te Fach­an­wäl­tin prü­fe ich alle Mög­lich­kei­ten in Ihrem spe­zi­el­len Fall und stim­me dann die bes­te Tak­tik für das wei­te­re Vor­ge­hen mit Ihnen ab.

Ver­lie­ren Sie kei­ne Zeit!

Je frü­her Sie mit mir Kon­takt auf­neh­men, des­to mehr Zeit bleibt für eine umfas­sen­de recht­li­che Prü­fung und in aller Regel haben wir so auch die bes­ten Chan­cen, dass Sie glimpf­lich aus der Sache raus­kom­men bzw. jeden­falls nicht mehr als unver­meid­bar belas­tet wer­den.

Ande­rer­seits gilt: Es ist nie zu spät und selbst wenn die Lage schon aus­sichts­los scheint, fin­den wir oft doch noch einen Weg, die Fol­gen für Sie abzu­mil­dern und finan­zi­el­le Nach­tei­le, Füh­rer­schein­ver­lust oder Schlim­me­res doch noch zu ver­hin­dern.

Ver­schen­ken Sie kei­ne Zeit! Neh­men Sie am bes­ten jetzt sofort Kon­takt mit mir auf!

Wie wir für Sie arbei­ten

Sie neh­men tele­fo­nisch oder online Kon­takt mit der Kanz­lei auf und schil­dern kurz Ihren Fall. Oft lässt es sich ein­rich­ten, dass Sie sofort mit mir spre­chen oder wir ver­ein­ba­ren kurz­fris­tig einen Ter­min für einen Rück­ruf.

Die Erst­ein­schät­zung am Tele­fon ist für Sie immer unver­bind­lich. Die Anwäl­tin spricht mit Ihnen auch über die Kos­ten und klärt Sie umfas­send auf. Sie kön­nen in Ruhe über­le­gen, wie Sie wei­ter vor­ge­hen möch­ten.

Wenn Sie dann über­zeugt sind und mich beauf­tra­gen, stim­men wir alle wei­te­ren Schrit­te gemein­sam ab. Zur Durch­set­zung Ihrer recht­li­chen Inter­es­sen gegen­über Drit­ten (Unfall­geg­ner, Ver­si­che­rung, Behör­den, Poli­zei, Staats­an­walt­schaft und ggf. auch vor Gericht) benö­ti­ge ich dann eine von Ihnen unter­schrie­be­ne Voll­macht. Das ent­spre­chen­de For­mu­lar wird Ihnen recht­zei­tig zur Ver­fü­gung gestellt.

Im Fal­le einer Beauf­tra­gung küm­me­re ich mich umfas­send um Ihr Pro­blem, d. h. die gesam­te Kom­mu­ni­ka­ti­on läuft über die Kanz­lei. Sie wer­den fort­lau­fend unter­rich­tet, brau­chen (und sol­len!) sich aber um nichts wei­ter küm­mern. Das mini­miert den Stress bei Ihnen und sorgt für opti­ma­le Resul­ta­te zu Ihren Guns­ten.

Was ist mit den Kos­ten?

Sie haben eine Rechtsschutz­versicherung?

Wenn Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schos­sen haben, die auch Ver­kehrs­sa­chen umfasst – sei es direkt mit einer ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft wie HUK, Alli­anz, Cos­mos usw. oder im Rah­men Ihrer Mit­glied­schaft  in einem Auto­mo­bil­club (ADAC, ACE o.ä.), wer­den die Kos­ten für die Rechts­be­ra­tung und Rechts­durch­set­zung (ggf. auch die Gerichts­kos­ten) über­nom­men.

Die Anwäl­tin prüft, ob Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten für Sie über­neh­men muss und besorgt ggf. auch die ent­spre­chen­de Deckungs­zu­sa­ge.

Sie haben kei­ne Rechtsschutz­versicherung?

Auch wenn Sie kei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, wer­den z. B. in Ver­kehrs­un­fall­sa­chen die Anwalts­kos­ten ganz oder teil­wei­se von der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung über­nom­men, wenn Sie den Unfall nicht ver­schul­det haben.

Aber auch, wenn Sie die Kos­ten selbst zu tra­gen haben, lohnt sich die anwalt­li­che Hil­fe in vie­len Fäl­len, weil z. B. das Fahr­ver­bot ver­mie­den oder eine Ein­stel­lung erreicht wer­den kann oder die Stra­fe gerin­ger aus­fällt.

Die Anwäl­tin spricht mit Ihnen in jedem Fall immer auch über die Kos­ten und klärt Sie umfas­send auf.

So kön­nen Sie immer selbst ent­schei­den, ob sich die Sache für Sie lohnt und sind vor unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen gefeit.

Verkehrs­unfall

Fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung / Schmer­zens­geld

Ver­si­che­rungs­recht

Sie haben Ärger mit der Ver­si­che­rung?

Buß­geld

Geschwin­dig­keit / Rot­licht / Abstand / …

Fah­rer­flucht

Ihnen wird Unfall­flucht vor­ge­wor­fen?

Pro­fi­tie­ren Sie von 20 Jah­ren Fach­an­walts-Erfah­rung im Ver­kehrs­recht!