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Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie mit der Fachanwältin über die Erfolgsaussichten in Ihrem speziellen Fall – Sie bekommen konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. (Alternativ können Sie auch den Chatbot benutzen).
Oder rufen Sie einfach an:
030 887 151 31
Montag bis Freitag
von 9:00 bis 17:00 Uhr
Rechtsanwältin
Andrea Arnold
Giesebrechtstr. 11
10629 Berlin
Andrea Arnold
Rechtsanwältin in Berlin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Erfahrung im Verkehrsrecht seit mehr als 20 Jahren
Als Fachanwältin konzentriere ich mich ganz auf das Verkehrsrecht und habe mich besonders spezialisiert auf Verkehrsunfallsachen, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Versicherungsrecht. Ich vertrete nicht nur betroffene Verkehrsteilnehmer, sondern bin seit Jahrzehnten auch für verschiedene Kfz-Haftpflichtversicherer tätig und habe Erfahrung aus Tausenden von Rechtsstreitigkeiten. D. h. ich kenne beide Seiten sehr gut und weiß genau, wie die Gegenseite tickt. So kann ich z. B. bei Streitigkeiten mit der Versicherung sehr zuverlässig die Risiken abschätzen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Das spart enorm Zeit und minimiert die Kosten.
Ich schätze an meinem Beruf besonders den Kontakt zu meinen Mandanten. Mein Kanzlei habe ich so organisiert, dass meine Mandanten mich gut erreichen und immer direkt mit mir sprechen können. Bin ich gerade anderweitig im Gespräch oder vor Gericht, rufe ich schnellstmöglich zurück.
Rechtsanwältin
Andrea Arnold
Giesebrechtstr. 11
10629 Berlin
Ihr Recht als Verkehrsteilnehmer
Ihnen wird ein Fehlerverhalten im Straßenverkehr vorgeworfen? Dann sollten Sie sich nie zu vorschnellen Äußerungen oder gar Schuldeingeständnissen hinreißen lassen – nicht gegenüber dem Unfallgegner, nicht gegenüber der Versicherung und schon gar nicht gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Straßenverkehrsbehörden.
Es lohnt sich immer, zuerst anwaltlichen Rat einzuholen!
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Schweigen und müssen sich selbst (und Ihre Angehörigen) nicht belasten. Im Einzelfall kann ein Geständnis die beste Option sein – oft ist das aber genau verkehrt und führt zu sehr belastenden Konsequenzen, die vermeidbar gewesen wären.
Als erfahrene, auf Verkehrssachen spezialisierte Fachanwältin prüfe ich alle Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall und stimme dann die beste Taktik für das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Es geht immer um viel und manchmal um noch mehr.
Meistens geht es bei Verkehrsunfällen am Ende ums Geld, und zwar selbst bei vermeintlich kleinen Schäden um viel Geld. Gut, dass es Versicherungen gibt – sollte man meinen. In der Praxis zeigt sich dann, dass Versicherungen in erster Linie dazu da sind, Gewinne zu machen und jeder Euro, den die Versicherung bei Ihnen einspart, erhöht deren Gewinn. So haben die Versicherungen das “Schadenmanagement” optimiert – zulasten der Geschädigten. Ohne professionelle Unterstützung verlieren Sie als Geschädigter – oft ohne es zu merken.
Manchmal geht es bei Verkehrsunfällen auch um mehr als “nur” ums Geld und man muss sich nicht nur mit den Versicherungen, sondern darüber hinaus auch mit Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht auseinandersetzen. Am Führerschein hängt für viele die berufliche Existenz und wenn nicht nur Geldstrafen, sondern gar Freiheitsstrafen drohen, sind die Eingriffe in die persönliche Lebensführung massiv. Hier ist fachanwaltliche Hilfe immer unbedingt zu empfehlen.
Ihre Rechte als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Schäden. Dazu gehören Positionen wie Reparatur, Heilbehandlung, Mietwagen, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld u.v.m. Der Teufel steckt im Detail und für den Laien ist es fast unmöglich, das alles im Detail zu überblicken.
Deshalb haben Sie als Geschädigter auch das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen. Auch diese Kosten müssen vom Gegner bzw. der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Verlieren Sie keine Zeit!
Je früher Sie mit mir Kontakt aufnehmen, desto mehr Zeit bleibt für eine umfassende rechtliche Prüfung und in aller Regel haben wir so auch die besten Chancen, dass Optimum für Sie herauszuholen.
Andererseits gilt: Es ist nie zu spät und selbst wenn die Lage schon aussichtslos scheint, finden wir oft doch noch einen Weg, die Folgen für Sie abzumildern und finanzielle Nachteile, Führerscheinverlust oder Schlimmeres doch noch zu verhindern.
Verschenken Sie keine Zeit! Nehmen Sie am besten jetzt sofort Kontakt mit mir auf!
Wie wir für Sie arbeiten
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt mit der Kanzlei auf und schildern kurz Ihren Fall. Oft lässt es sich einrichten, dass Sie sofort mit mir sprechen oder wir vereinbaren kurzfristig einen Termin für einen Rückruf.
Die Ersteinschätzung am Telefon ist für Sie immer unverbindlich. Die Anwältin spricht mit Ihnen auch über die Kosten und klärt Sie umfassend auf. Sie können in Ruhe überlegen, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Wenn Sie dann überzeugt sind und mich beauftragen, stimmen wir alle weiteren Schritte gemeinsam ab. Zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber Dritten (Unfallgegner, Versicherung, Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft und ggf. auch vor Gericht) benötige ich dann eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Das entsprechende Formular wird Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Im Falle einer Beauftragung kümmere ich mich umfassend um Ihr Problem, d. h. die gesamte Kommunikation läuft über die Kanzlei. Sie werden fortlaufend unterrichtet, brauchen (und sollen!) sich aber um nichts weiter kümmern. Das minimiert den Stress bei Ihnen und sorgt für optimale Resultate zu Ihren Gunsten.
Was ist mit den Kosten?
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschossen haben, die auch Verkehrssachen umfasst – sei es direkt mit einer entsprechenden Versicherungsgesellschaft wie HUK, Allianz, Cosmos usw. oder im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft in einem Automobilclub (ADAC, ACE o.ä.), werden die Kosten für die Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung (ggf. auch die Gerichtskosten) übernommen.
Die Anwältin prüft, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernehmen muss und besorgt ggf. auch die entsprechende Deckungszusage.
Sie haben keine Rechtsschutzversicherung?
Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden in Verkehrsunfallsachen die Anwaltskosten ganz oder teilweise von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Aber auch, wenn Sie die Kosten selbst zu tragen haben, lohnt sich die anwaltliche Hilfe in vielen Fällen, weil z. B. das Fahrverbot vermieden oder eine Einstellung erreicht werden kann oder die Strafe geringer ausfällt.
Die Anwältin spricht mit Ihnen in jedem Fall immer auch über die Kosten und klärt Sie umfassend auf.
So können Sie immer selbst entscheiden, ob sich die Sache für Sie lohnt und sind vor unliebsamen Überraschungen gefeit.
Verkehrsunfall
Fahrlässige Körperverletzung / Schmerzensgeld
Versicherungsrecht
Sie haben Ärger mit der Versicherung?
Bußgeld
Geschwindigkeit / Rotlicht / Abstand / …
Ihnen wird Unfallflucht vorgeworfen?


